Mehr Strom selbst produzieren: Welche Regeln für Balkonkraftwerke jetzt endlich gelockert werden

Mit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Solarpaket 1 gibt es Erleichterungen für Balkonsolar-Nutzer. Wir sagen euch, wie sich die Regelungen auswirken.

Potenzielle Besitzer eines Balkonkraftwerkes mussten lange mit vielen Hürden leben: eine komplizierte Anmeldung, zickige Netzbetreiber und viel Verhinderungswillen im Allgemeinen. Das sorgte in den vergangenen Jahren vor allem für weniger offizielle Anmeldungen und eine sehr hohe Dunkelziffer.

Die Verhinderungspolitik war auch vom Bürger nicht gewünscht. Über 100.000 Personen unterzeichneten eine Petition, initiiert unter anderem von Youtuber Andreas Schmitz, besser bekannt als Akkudoktor. Das klare Signal an Bundestag und Regierung: Etwas muss sich ändern.

Und das tut es. Am 16. Mai 2024 ist nach längerer Beratungszeit das Solarpaket 1 in Kraft getreten. Doch welche Folgen hat das für alle, die nur ein paar Watt mit einem günstigen PV-Set am Balkon sparen wollen?

Was bedeutet das Solarpaket 1 für euch?

Im Solarpaket sind zahlreiche Anpassungen und Änderungen enthalten, nicht alle beziehen sich auf Privatpersonen. Wir konzentrieren uns hier primär auf die Auswirkungen für Mieter oder Besitzer von einer Wohnung und weniger auf Unternehmen und Hausbesitzer.

Egal, ob die Solarpanels im Garten, auf dem Balkon oder unter der Katze stehen: Anlagen sind preiswert und sparen bares Geld ohne viel Aufwand. Achtung: Katzenschatten senken den Ertrag. Böse Miez. Egal, ob die Solarpanels im Garten, auf dem Balkon oder unter der Katze stehen: Anlagen sind preiswert und sparen bares Geld ohne viel Aufwand. Achtung: Katzenschatten senken den Ertrag. Böse Miez.

Egal ob ihr es Stecker-PV-Anlage, Balkonkraftwerk oder Hildegard nennt: Die ab etwa 300 Euro erhältlichen Solaranlagen finden am Balkon, auf der Terrasse, der Hauswand oder dem Garagendach Platz. Sie können ohne teure Spezialfirmen installiert und in Betrieb genommen werden. Das galt auch schon vor dem Solarpaket, jetzt wird alles aber etwas einfacher.

Keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig

Bislang musste ein Balkonkraftwerk sowohl beim Marktstammdatenregister als auch beim individuellen Netzbetreiber angemeldet werden. Letzteres entfällt, was die Anmeldung deutlich erleichtern kann und Netzbetreibern die Möglichkeit nimmt, pauschal abzulehnen.

800 Watt Einspeisung

Bislang galt eine Einspeisegrenze von maximal 600 Watt durch den Wechselrichter. Diese Grenze wurde auf 800 Watt erhöht, wie es in vielen anderen europäischen Ländern schon vorher möglich war.

Auch der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) als Kontrollinstanz hat den Wert inzwischen freigegeben.

Bei Wechselrichtern könnt ihr jetzt legal die 600-Watt-Drossel lösen. Hersteller wie Ecoflow bieten Updates an, um 800 statt 600 Watt einspeisen zu können. Bei Wechselrichtern könnt ihr jetzt legal die 600-Watt-Drossel lösen. Hersteller wie Ecoflow bieten Updates an, um 800 statt 600 Watt einspeisen zu können.

Maximale Peakleistung der PV-Module

Eine Verschlechterung gibt es bei der maximal zulässigen PV-Modulleistung am Balkonkraftwerk. Wo es früher keine Begrenzung gab, dürfen seit 16. Mai nur maximal 2.000 Watt Peakleistung an PV-Modulen angeschlossen werden.

Stromzähler dürfen rückwärts laufen

Besitzer eines älteren Stromzählers ohne Rücklaufsperre (Ferraris-Zähler) durften bislang kein Balkonkraftwerk installieren. Das lag daran, dass überschüssig produzierte Energie nicht nur ins Netz eingespeist, sondern auch mit vollem Strompreis gutgeschrieben wurde.

Ferraris-Zähler sind nun erlaubt, allerdings haben Stromanbieter und Netzbetreiber jetzt ein ernsthaftes Interesse, den Zähler schnell zu tauschen.

Solch moderne Stromzähler laufen nicht rückwärts. Wer einen älteren Zähler mit drehender Scheibe besitzt, darf jetzt trotzdem Balkonsolar installieren - das war bisher nicht erlaubt. Solch moderne Stromzähler laufen nicht rückwärts. Wer einen älteren Zähler mit drehender Scheibe besitzt, darf jetzt trotzdem Balkonsolar installieren - das war bisher nicht erlaubt.

Relevant ist auch, was fehlt

Auch wenn Netzbetreiber Balkonkraftwerke nicht mehr so einfach boykottieren können und das Gesetzespaket Solarenergie bewusst als wichtige Maßnahme gegen den Klimawandel kennzeichnet, gibt es weiterhin Hemmnisse.

Mieter müssen vor der Installation die Erlaubnis ihres Vermieters einholen. Den Petitionserstellern rund um Andreas Schmitz war es daher wichtig, dass es auch Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gibt. Hier wollte man eine Einstufung als privilegierte Maßnahme in § 20 WEG erreichen, die Eigentümergemeinschaften keine zu vorschnellen oder pauschalen Ablehnungen mehr erlaubt.

Ebenfalls nicht geregelt ist die Freigabe des handelsüblichen Schuko-Stromsteckers zum Anschluss der kleinen Solarunterstützung anstelle einer von einem Elektriker zu installierenden Einspeisesteckdose.

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