In einem Rechtsstreit zwischen Verbraucherzentrale und Vodafone entschied ein Gericht gegen den Internetanbieter, der während Telefonaten Kunden zu einem Vertragsabschluss drängte.
Darum ist das wichtig: Das Gerichtsurteil bestätigt, dass Vodafone bei dieser Vorgehensweise zum Vertragsabschluss rechtswidrig handelt.
Allerdings ist der Mobilfunk- und Internetanbieter in Berufung gegangen, sodass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Im Detail: Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erläutert, wurde Vodafone aufgrund eines Verstoßes des Telekommunikationsgesetzes verklagt.
- Dieses ist seit Dezember 2021 in Kraft und verpflichtet Anbieter, euch eine »klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung zur Verfügung zu stellen«, bevor ihr eine Vertragserklärung abgebt.
In einem aktuellen Fall erhielt ein Verbraucher während eines Werbeanrufs von Vodafone eine E-Mail mit der Vertragszusammenfassung zum beworbenen Internettarif.
- Noch während des Gesprächs forderte der Vodafone-Mitarbeiter den Kunden auf, den Link zur Auftragserteilung anzuklicken.
- Dieser Klick war allerdings gleichbedeutend mit einer verbindlichen Bestellung.
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Laut VZBV ist das ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz – und dieser Auffassung kam das Landgericht München I in einem Urteil vom 22. April 2024 nach.
- So sei Sinn und Zweck der Regelung, dass Verbraucher in voller Sachkenntnis entscheiden können, ob der Vertrag abgeschlossen werden soll.
- Zudem sollen Kunden genügend Zeit haben, um Angebote untereinander vergleichen zu können.
Diese Punkte erfordern auch, dass ein »gewisser Zeitraum« zwischen Übersendung und Abgabe des Vertrags eingeräumt wird.
Innerhalb eines Telefonats sei dies nicht der Fall; entsprechend dürfe Vodafone nicht fordern, dass der Kunde das Angebot annimmt, noch bevor das Gespräch überhaupt beendet ist.
Was bedeutet das für euch? Zum jetzigen Stand könnt ihr euch auf dieses Urteil berufen, wenn euch Vodafone oder ein anderer Anbieter zum Vertragsabschluss während eines Werbeanrufs drängt.
- Die Anbieter müssen ihre Verkaufsprozesse wiederum entsprechend anpassen und den Kunden mehr Zeit zum Überlegen einräumen.
- Ob es dabei auch bleibt, ist allerdings noch abzuwarten: Vodafone legt gegen das Urteil Berufung vor dem OLG München ein, entsprechend ist dieses noch nicht rechtskräftig.
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