Hass im Netz: Gesetzentwurf verlangt Identifizierungspflicht für Spieler

Spiele-Plattformen sollen künftig ähnlich Social-Media-Angeboten von einer Registrierungspflicht mit Klarnamen betroffen sein. Das fordert einer aktueller Gesetzesentwurf im Bundesrat.

Nutzer von Twitch und vergleichbaren Spieleplattformen müssen sich möglicherweise bald gegenüber den Anbietern mit Name, Geburtsdatum und Adresse identifizieren. Nutzer von Twitch und vergleichbaren Spieleplattformen müssen sich möglicherweise bald gegenüber den Anbietern mit Name, Geburtsdatum und Adresse identifizieren.

Wer Spieleplattformen wie Twitch nutzt, soll sich zukünftig mit Name, Adresse und Geburtsdatum gegenüber dem Anbieter der jeweiligen Plattform ausweisen. Das fordern die Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern in einem Vorschlag zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das auch Social-Media-Dienste wie Facebook betrifft:

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Damit wollen die Bundesländer »die Urheber von Hasskommentaren identifizierbar« machen und »zur strafrechtlichen Verantwortung« ziehen, wie es in der Zusammenfassung des zugehörigen Bundesratsbeschlusses heißt. Man wolle allerdings keine Klarnamenpflicht bei User-Profilen und Benutzernamen durchsetzen, erklärte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD).

Das Hauptaugenmerk des Entwurfs zur Änderung des NetzDGs liegt dabei auf der schnellen Identifizierung von Tätern. Das neue Gesetz würde die Betreiber von Social-Media- und Spieleplattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzern dementsprechend verpflichten, Anwender ausschließlich mit deren vollem Namen, Geburtsdatum und Adresse zu registrieren.

Registrierungspflicht könnte junge Spieler von Plattformen aussperren

Weil eine derartige Registrierungspflicht aber voraussetzt, dass Nutzer sich mit einem Personalausweis gegenüber dem Plattformbetreiber identifizieren, müssten Spieler unter einem Alter von 16 Jahren bei Diensten wie Twitch und Co. draußen bleiben, da sie noch keinen Personalausweis besitzen, wie Heise berichtet. Ob auch ein Kinderreisepass als Ausweisdokument reichen würde, ist nicht geklärt.

Kritiker des neuen NetzDG-Entwurfs wie etwa Netzpolitik.org stellen den Sinn eines derartigen Identifizierungszwangs infrage und melden außerdem Datenschutzbedenken an. Das Gesetz könne »dazu führen, dass Konzerne aus aller Welt massenhaft sensible Daten von Nutzer:innen aus Deutschland speichern müssen, was erhebliche Sicherheitsrisiken birgt«, schreibt Netzpolitik-Redakteur Daniel Laufer.

Der Vorsitzende Piratenpartei Niedersachsen Thomas Ganskow bezeichnete den Vorstoß der Landesregierungen im Bundesrat als »Schnappsidee«, während sich der Politische Geschäftsführer der Partei Bruno Adam Wolf dazu sagte:

"Wo werden diese Daten dann verwahrt? Ausgedruckt im Stahlschrank von Facebook? Die millionenfachen Abflüsse von Daten dort und anderswo sprechen Bände. Und solange Facebook und Co. auf US Servern gespeichert wird – und somit persönliche Daten, beispielsweise einen kopierten Personalausweis, verpflichtend im Ausland gespeichert wären – kann man vor einer dortigen Hinterlegung nur warnen."

Die deutsche Gesellschaft für Informatik tat sich derweil mit zwölf weiteren Vereinen und Organisationen (darunter der Deutsche Journalistenverband und Wikimedia Deutschland) in einem offenen Brief zusammen und appellierte an die Bundesregierung:

"Die Ausleitung von Teilnehmerinformationen in ein polizeiliches Zentralregister in Folge einer Meldung ist ebenfalls hoch riskant und mit den Grundsätzen der Medien-und Informationsfreiheit nicht zu vereinbaren. Es ist zu erwarten, dass jährlich die persönlichen Daten von hunderttausenden Bürgerinnen und Bürgern oftmals zu Unrecht bei Strafverfolgungsbehörden gespeichert werden. Solch eine Verdachtsdatenbank stellt einen Dammbruch in bisher nicht gekanntem Ausmaß dar, der dazu geeignet ist, die Grundsätze unseres Rechtsstaats und unserer liberalen Demokratie zu erodieren."

Verabschiedung des Entwurfs noch offen

Ob und inwiefern die Registrierungspflicht tatsächlich Einzug in das NetzDG halten wird, bleibt derzeit offen. Der Bundesrat hat die Vorlage am 14. Februar 2020 dem Rechtsausschuss, dem Innenausschuss und dem Wirtschaftsausschuss zur näheren Beurteilung übergeben.

Sobald die drei Ausschüsse eine Empfehlung für den Bundesrat erarbeitet haben, wird letzterer darüber abstimmen, ob er den Entwurf an den Bundestag übermittelt. Erst dann folgt ein Ratifizierungsverfahren der entsprechenden Gesetzesänderung im Parlament.

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