Vor Kurzem wurde im Bundestag das Solarpaket 1 verabschiedet, das auch eine Privilegierung von Balkonkraftwerken enthält und damit Vermietern das Verweigern eines Balkonkraftwerkes bei Mietern erschweren soll. Bis diese Regelung aber tatsächlich in Kraft tritt, dauert es jetzt doch noch bis Ende des Jahres.
Warum gilt das Solargesetz noch nicht?
Damit ein Gesetz in Kraft tritt, muss es nicht nur von den Mitgliedern des Bundestages verabschiedet werden, es benötigt auch die Zustimmung des Bundesrates. Oft geht das Hand in Hand, allerdings hat sich in diesem Fall die Bundesregierung noch vor diesem Schritt in die Sommerpause begeben.
Die Fraktionen im Bundestag argumentieren, dass nur besonders eilbedürftige Gesetze innerhalb weniger Tage in den Bundesrat gehen und dass beim Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten keine Eile geboten war.
Zeitlich wird es also darauf hinauslaufen, dass der Bundesrat sich erst im September mit dem Gesetz beschäftigen wird und die Regelungen erst frühestens im Herbst gültig werden.
Was bedeutet das für mich?
Das Gesetz sieht vor, dass Vermieter ein Balkonkraftwerk nicht mehr so leicht ablehnen können wie bisher. Balkonsolargeräte werden damit als privilegierte Maßnahme gewertet, für deren Ablehnung es gewichtige Gründe beispielsweise zur Betriebssicherheit benötigt. Argument wie eine Verschandelung der Optik sind nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Privilegierung von Steckersolargeräten kein Grund mehr für eine Ablehnung.
Kann ich trotzdem ein Balkonkraftwerk anschaffen?
Natürlich könnt ihr auch jetzt schon mit euren Vermietern reden und sie um die Genehmigung eines Balkonkraftwerkes bitten. Und natürlich könnt ihr auch darauf hinweisen, dass die Ablehnung ab Inkrafttreten des Gesetzes sowieso kompliziert werden dürfte. Allerdings eben auch erst ab Herbst, bis dahin müsst ihr weiterhin auf guten Willen hoffen.
Mit Pech entgeht euch aber die Sonnenenergie des restlichen 2024er-Sommers. Zugegeben, sonderlich viel Mühe gibt sich der Sommer in Sachen Sonnenschein zwar generell nicht, für ein paar gesparte Euro würde es aber trotzdem reichen. Lässt sich euer Vermieter oder die Wohneigentümergesellschaft nicht überzeugen, müsst ihr wahrscheinlich bis mindestens Mitte Oktober warten, bis ihr einen erfolgversprechenderen Antrag stellen könnt.
Keine gute Idee: Ohne Zustimmung loslegen
Ohne die Zusage der vermietenden Person(en) ist es hingegen nicht ratsam, einfach ein Balkonkraftwerk anzuschaffen und aufzubauen. Noch kann im Anschluss von euch jederzeit verlangt werden, die Solaranlage wieder zu demontieren.
Bei einer flexibel und schnell abnehmbar aufgebauten Anlage ist das weniger störend als wenn ihr für die Installation mehr Aufwand getrieben oder sogar ein Unternehmen für die fachgerechte Montage am Balkon engagiert habt.
Noch mehr zum Thema, findet ihr hier:
Was ist mit der 800 Watt Regelung für Balkonsolar?
Auch ein Anheben der maximal erlaubten Einspeiseleistung des Wechselrichters von 600 auf 800 Watt wurde von der Regierung bereits beschlossen und dieser Teil der Solar-Änderungen ist tatsächlich seit Mai 2024 rechtskräftig. Ein bisschen zumindest: Wie das zuständige Amt bekannt gab, gelten die 800 Watt erst, wenn der Verband der Elektrotechnik (VDE) die zuständige Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erarbeitet und veröffentlicht hat.
Bis dahin können beispielsweise im Falle eines Brandes durch die Einspeisung Versicherung die Übernahme des Schadens verweigern. Auch wenn die VDE keine gesetzgebende Kraft hat, sind die von der VDE ausgearbeiteten Normen im Alltag relevant.
Die 800 Watt Einspeiseleistung gelten daher bis auf weiteres als nicht gültig, der VDE will die Norm aber ebenfalls bis Ende 2024 veröffentlichen. Euch wird wahrscheinlich niemand anzeigen deswegen, im Versicherungsfalle könnte es für euch aber teuer werden.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Dein Kommentar wurde nicht gespeichert. Dies kann folgende Ursachen haben:
1. Der Kommentar ist länger als 4000 Zeichen.
2. Du hast versucht, einen Kommentar innerhalb der 10-Sekunden-Schreibsperre zu senden.
3. Dein Kommentar wurde als Spam identifiziert. Bitte beachte unsere Richtlinien zum Erstellen von Kommentaren.
4. Du verfügst nicht über die nötigen Schreibrechte bzw. wurdest gebannt.
Bei Fragen oder Problemen nutze bitte das Kontakt-Formular.
Nur angemeldete Benutzer können kommentieren und bewerten.
Nur angemeldete Plus-Mitglieder können Plus-Inhalte kommentieren und bewerten.