Bully - Michael Herbig scheitert mit Klage

Besser hätte das Timing kaum sein können: Rockstars Bully: Die Ehrenrunde ist gerade erst für PC erschienen und nun sorgt die verlorene Klage von Michael 'Bully' Herbig noch für kostenlose Werbung. Der Schauspieler und Filmemacher (Schuh des Manitu, (T)Raumschiff Surprise) hatte im Juli Klage gegen das Computerspiel eingereicht und vom Publisher Take 2 eine Namensänderung verlangt. Herbig wollte nicht mit einem »Gewaltspiel« in Verbindung gebracht werden.

Besser hätte das Timing kaum sein können: Rockstars Bully: Die Ehrenrunde ist gerade erst für PC erschienen und nun sorgt die verlorene Klage von Michael 'Bully' Herbig noch für kostenlose Werbung. Der Schauspieler und Filmemacher (Schuh des Manitu, (T)Raumschiff Surprise) hatte im Juli Klage gegen das Computerspiel eingereicht und vom Publisher Take 2 eine Namensänderung verlangt. Herbig wollte nicht mit einem »Gewaltspiel« in Verbindung gebracht werden.

Das Landgericht München entschied jetzt (Az. 33 O 24030/07), es würden keine Marken- und Namensrechte des Künstlers verletzt. Das Gericht konnte eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Künstlernamen und dem Spieletitel nicht erkennen. Der Kläger sei zwar unter seinem Künstlernamen aus Film und Fernsehen durchaus bekannt und genießt insoweit auch einen gewissen Schutz, so die Richter der 33. Kammer. Andererseits sei ein »Bully« eben nicht nur der Künstlername eines deutschen Komikers. Das Wort stehe auch für einen VW-Transporter, den Anstoß beim Eishockey oder auch einen wüsten Schlägertypen, wie im gleichnamigen Spiel.

Den jüngst veröffentlichten GameStar-Test zu Bully: Die Ehrenrunde finden Sie auf dieser Seite.

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