Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Darmstadt vom 19. Mai 2011 ist inzwischen im Internet veröffentlicht und vom betroffenen Server-Hoster der Piratenpartei auch als echt bestätigt worden. Aus dem Dokument geht hervor, dass es zwar Ermittlungen in Frankreich gab, jedoch noch kein Rechtshilfeersuchen durch die französischen Behörden. Letzteres wurde lediglich angekündigt. Trotzdem wurde der Durchsuchungsbeschluss erlassen und die Server der Piratenpartei durch das Bundeskriminalamt beschlagnahmt.
Für den Anwalt der Piratenpartei Emanuel Schach ist das ein Fall von »vorauseilendem Gehorsam« durch das Gericht. Die Piratenpartei hat nun Beschwerde beim Amtsgericht Darmstadt eingelegt, da kein Rechtshilfeersuchen vorlag und der Schutz einer politischen Partei durch Artikel 21 Grundgesetz nicht berücksichtigt worden sei. Die im Beschluss genannte Gefahr der Löschung der Daten, darunter auch ein ohnehin öffentlich zugängliches Dokument, habe ebenfalls nicht bestanden.
Die Maßnahme hatte neben der Arbeit der Piratenpartei auch die Demokratiebewegungen in Spanien und Nordafrika und den Dresdner Kirchentag behindert, die den frei zugänglichen Dienst »Piratenpad« ebenfalls nutzen.
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